Mindestanforderungen „Sehen“ für EASA-Medical 1 (Piloten Klasse 1)



Berufspiloten (Klasse 1)

Stacks Image 53057
Foto von Vlada Karpovic von Pexels

Bestimmungen Medical Klasse 1 AMC1 MED.B.070 bzgl. Sehfähigkeit und MED.B.075 bzgl. Farbensehen bei Piloten Kl. 1

• Fernvisus MED.B.070 (c) und (e)
für jedes Auge mit oder ohne Korrektur mindestens 0,7; beidäugig 1,0.  Grenzwerte für die unkorrigierte Sehschärfe sind nicht festgelegt (e).


Refraktionsfehler AMC1 MED.B.070 (d)

Bei Erstuntersuchung gelten folgende Grenzwerte: eine Hyperopie von max. +5.0 Dioptrien;  eine Myopie von max. -6.0 Dioptrien und keine pathologischen Veränderungen an der Netzhaut. Überschreitet der Refraktionsfehler -3.0 oder +3.0 Dpt muss eine augenärztliche Nachuntersuchung alle 4 Jahre erfolgen. Eine Überschreitung von -6,0 Dpt. , ein Astigmatismus von über -3.0 Dpt oder eine Anisometropie von > 3.0 Dpt ist zulässig: wenn keine pathologischen Veränderungen an der Netzhaut bestehen; wenn die bestmögliche Korrektur getragen wird; wenn die Sehschärfe auf jedem Auge 6/6 (1.0) ist und ein normales Gesichtsfeld besteht beim Tragen der Brille. Eine Nachuntersuchung durch einen Augenarzt muss dann alle 2 Jahre erfolgen.

Bewerber mit Myopie über -6.0 Dpt sollten Kontaktlinsen tragen oder eine Brille mit hochbrechenden , entspiegelten Gläsern, um seitliche Gesichtsfeldverzerrungen zu minimieren. Bei einer Hyperopie von mehr als +2.0 Dpt und einem Alter unter 25 Jahren soll eine Untersuchung der Refraktion in Cycloplegie vorgenommen werden. Das Nachtsehen, Dämmerungssehen und Blendungssehen wird untersucht. Eine Beurteilung erfolgt nur nach refraktiven Eingriffen, es muss normal sein.
Besteht eine Anisometropie von mehr als 3.0 dpt, sollten Kontaktlinsen statt Brille getragen werden.

Nachuntersuchungen:
wird bei der Nachuntersuchung/ Erneuerung des Medicals eine Sehschärfe von weniger als 1.0/ 1.0 festgestellt, ist der Bewerber/ die Bewerberin dann weiterhin tauglich, wenn das binokulare Gesichtsfeld normal ist und die zugrundeliegende Pathologie nach Urteil des Augenarztes akzeptabel ist. Die Funktionsprüfungen sollen bei einer den Arbeitsbedingungen entsprechenden Umgebungsbeleuchtung erfolgen. Das bessere Auge muss einen Visus von 1.0 in der Ferne haben, einen Visus von mindestens 0.7 (6/9) im Intermediär- und Nahbereich, mit oder ohne Korrektion. Vom Zeitpunkt des Visusabfalls an muss eine ausreichend lange Zeit der Heilung vergehen, in der der Bewerber/ die Bewerberin nicht tauglich ist.

• Konvergenz AMC1 MED.B.070 (e)
Bewerber mit einer schwächeren Konvergenz sind tauglich, wenn der Wechsel zwischen Nahsehen (30 - 50 cm) und dem Sehen in mittlerer Distanz (100 cm) einwandfrei funktioniert, mit oder ohne Korrektur.

• Binokularsehen und Gesichtsfeld MED.B.070 (h)
Bewerber müssen ein normales Gesichtsfeld aufweisen. Erlaubt sind 2 Prismendioptrien vertikale Phorie; 10 PRDPT Esophorie und 8 PRDPT Exophorie in 6 Meter Entfernung und 1 Prismendioptrie vertikale Phorie; 8.0 PRDPT Esophorie und 12.0 PRDPT Exophorie in 33 cm Entfernung. Die Fusionsbreite muss ausreichend sein, so dass keine zeitweilige Diplopie oder Asthenopie besteht.

• Farbensehen/Farberkennung AMC1 MED.B.075
Das Farbensehen wird vor allen Tests zuerst durchgeführt. Geeignete Tests müssen normales Farbensehen ergeben.
Bei der Erstuntersuchung müssen Bewerber für Klasse 1-Piloten den Test nach Ishihara (24-Tafel-Test) bestehen. Sie dürfen also keine Farbsinnstörung wie Deuter- oder Protanomalie haben. Sie müssen die ersten 15 Tafeln, die in zufälliger Reihenfolge gezeigt werden, fehlerfrei erkennen. Bei der Erstuntersuchung müssen sie auch den AQ am Anomaloskop feststellen lassen. Wenn sie den Ishihara-Test nicht fehlerfrei bestehen (ab 1 Fehler), müssen sie erweiterte Tests bestehen: Anomaloskop, CAD oder Signallaterne. Beim Test am Anomaloskop muss normale Trichromasie (AQ 0.7 - 1,4 mit normaler Einstellbreite, d.h. maximal 4 Skalenteile) vorhanden sein.

Der CAD-Test ist von der EASA, vom Luftfahrt-Bundesamt, von der FAA (USA) und insgesamt international anerkannt.
Der Test wertet automatisch aus, diese Auswertungen werden von den Behörden akzeptiert (wir führen ihn nicht durch).

Beim Signallaternentest sind 3 Laternentypen zugelassen: Spectrolux - Holmes und Wright - Beynes. Diese Laternen-Tests werden in Deutschland nur selten eingesetzt, denn alle 3 sind flugmedizinisch fragwürdig, da nicht nach EU/DIN evaluiert. Es werden Farben geprüft, die z.T. außerhalb des Farbraums vom PAL-System liegen, d.h. der am Cockpit-Monitor vorhandenen Farben. Auch rot-grün-schwache Prüflinge können den Laternentest bestehen und es sind schon Unfälle/Abstürze dadurch passiert.


Tauglichkeit Piloten Kl. 1 nach refraktiven Eingriffen, nach Augenoperationen und bei Augenerkrankungen

Refraktiv-chirurgische Eingriffe: AMC1 MED.B.070 (i) (1)
Die präoperativen Werte dürfen + 5.0 Dioptrien und -6.0 Dpt nicht überschreiten. Weitere Forderungen: stabile Refraktionsverhältnisse, keine postoperativen Komplikationen, Blendempfindlichkeit normal, mesopische Kontrastsensitivität nicht beeinträchtigt. Der Wert muß jeweils mindestens 1:2.7 oder 1:2.0 sein. Wartezeit bis das Auge stabil ist (weniger als 0,75 Dpt. Schwankung am Tag).
Katarakt-Operationen :AMC1 MED.B.070 (i) (2)
machen zunächst untauglich. Die Tauglichkeit kann nach 3 Monaten überprüft werden, eventuell auch früher. Es sind nur monofokale Intraokularlinsen zulässig, keine Mehrstärken-Intraokularlinsen.
Glaukom-Operationen und Netzhaut-Operationen: AMC1 MED.B.070 (i) (3 und 4)
Die Tauglichkeit bei (i)(2, 3 ,4) kann drei Monate nach erfolgreicher Operation überprüft werden, eventuell auch früher (mind. 6 Wochen nach OP). Bei den aufgeführten Augen-Operationen muss das LBA zur Nachbeurteilung nicht involviert werden! Nachuntersuchung alle 12 Monate.
Augenmuskel-Operationen: AMC1 MED.B.070 (i) (5)
Eine Heilungszeit von 6 Monaten muss abgewartet werden und die augenärztliche Untersuchung muss einen zufriedenstellenden Befund ergeben.
• Erworbener Sehschärfeverlust (f)
Bei Inhabern von Lizenzen Klasse 1 und erworbenem Sehschärfeverlust durch Augenerkrankungen/Augenoperationen gelten Grenzwerte bzgl. des besseren Auges: Fernvisus 6/6 (1.0); Intermediärvisus N14 und Nahvisus N5.
Keratokonus (g)
Bewerber mit Keratokonus dürfen zugelassen werden, wenn sie mit Kontaktlinsen die erforderlichen Grenzwerte bzgl. Visus erreichen und sollen in regelmäßigen Abständen vom Augenarzt untersucht werden.
Brillenträger (j)
Brillenträger sollten Monofokalgläser oder Gleitsichtgläser tragen.
• Die Intervalle der augenärztlichen Untersuchung bei Klasse 1 sind abhängig vom Refraktionsfehler und vom Alter.
Erläuterungen: Intermediärvisus N14 bedeutet, der Visus in 1 m Entfernung (Intermediär-Visus) muss mindestens 20/40 oder 6/12 oder 0.5 sein. Nahvisus N5 bedeutet, der Nah-Visus muss in in 35-40 cm Entfernung mindestens 20/30 oder 6/9 oder 0.7 sein.




Tauglichkeit nach Augenoperationen

Stacks Image 53049
Foto von W. Hanuschik

Tauglichkeit nach Augenoperationen

• Refraktiv-chirurgische Eingriffe AMC12 MED.B.070

Die Tauglichkeit kann überprüft werden ca. 6-8 Wochen postoperativ. Tauglichkeit besteht unter folgenden Bedingungen: stabile Refraktionsverhältnisse, keine postoperativen Komplikationen, Blendempfindlichkeit und Kontrastsehen sind normal (1:2,7), 

• Cataract-Operationen AMC12 MED.B.070

Die Tauglichkeit kann überprüft werden, wenn das Auge wieder stabil ist, etwa nach 6-8 Wochen postoperativ. Es sind nur monofokale Intraokularlinsen zulässig, keine Mehrstärken-Intraokularlinsen.

• Glaukom-Operationen AMC12 MED.B.070

Die Tauglichkeit kann überprüft werden, wenn das Auge wieder stabil ist, etwa nach 6-8 Wochen postoperativ.

• Nach einer Augen-OP (Lasik, PRK, Cataract-OP) muss nachgewiesen sein:

Komplikationsfreiheit, stabile Refraktion, keine erhöhte Blendempfindlichkeit, keine Störung des Dämmerungs/ und Nachtsehens (Wert 1:2,7).


Welche Augenfehler machen untauglich für Klasse 1?

  • Klasse 1: Wenn die korrigierte Sehschärfe eines Auges unter 0.7 (70%) liegt. Farbuntüchtigkeit. Diplopie (Doppelbilder). Bei einer Cataract-OP oder einem refraktivem Eingriff sind nur monofokale Intraokularlinsen zulässig, keine Mehrstärken-Intraokularlinsen.

Was gilt bei Erneuerungsuntersuchungen?

Klasse 1 und 2: Liegt bei einer Verlängerungs- oder Erneuerungsuntersuchung die Sehschärfe eines Auges unter dem Grenzwert, wird der Proband/ die Probandin bei Kl. 1 an das LBA verwiesen, bei Kl. 2 an die lizenzausstellende Behörde.

Anforderungen Kl. 1 nach Augenoperationen

Nach

Refraktiv-chirurgischen Eingriffen AMC1 MED.B.070 (i) (1)
Die
präoperativen Werte dürfen + 5.0 Dioptrien und -6.0 Dpt nicht überschreiten. Weitere Forderungen: stabile Refraktionsverhältnisse, keine postoperativen Komplikationen, Blendempfindlichkeit normal, mesopische Kontrastsensitivität nicht beeinträchtigt. Wartezeit bis das Auge stabil ist (weniger als 0,75 Dpt. Schwankung am Tag).
Katarakt-Operationen AMC1 MED.B.070 (i) (2)
machen untauglich. Die Tauglichkeit kann nach 3 Monaten überprüft werden, eventuell auch früher.
Es sind nur monofokale Intraokularlinsen zulässig, keine Mehrstärken-Intraokularlinsen.
Glaukom-Operationen und Netzhaut-Operationen AMC1 MED.B.070 (i) (3 und 4)
Die Tauglichkeit bei (i)(2, 3 ,4) kann
sechs Monate nach erfolgreicher Operation überprüft werden, eventuell auch früher. Bei den aufgeführten Augen-Operationen muss das LBA zur Nachbeurteilung nicht involviert werden!
Augenmuskel-Operationen AMC1 MED.B.070 (i) (5)
Eine Heilungszeit von 6 Monaten muss abgewartet werden und die augenärztliche Untersuchung muss einen zufriedenstellenden Befund ergeben.
Erworbener Sehschärfeverlust (f)
Bei
Inhabern von Lizenzen Klasse 1 und erworbenem Sehschärfeverlust durch Augenerkrankungen/Augenoperationen gelten Grenzwerte bzgl. des besseren Auges: Fernvisus 6/6 (1.0); Intermediärvisus N14 und Nahvisus N5.
Keratokonus (g)
Bewerber mit Keratokonus
dürfen zugelassen werden, wenn sie mit Kontaktlinsen die erforderlichen Grenzwerte bzgl. Visus erreichen und sollen in regelmäßigen Abständen vom Augenarzt untersucht werden.

• Die
Intervalle der augenärztlichen Untersuchung bei Klasse 1 sind abhängig vom Refraktionsfehler und vom Alter.

Was gilt bzgl. Brillen und Kontaktlinsen?

• Brillenträger (j) Kl. 1 und 2
Brillenträger sollten Monofokalgläser oder Gleitsichtgläser tragen. Multifokale Kontaktlinsen sind nicht zugelassen. Monovision ist nicht zugelassen. Sonnenbrillen sollen eine feste Tönung haben, keine phototropen Gläser.

Farbensehen

Farbensehen bei Kl. 1: Die ersten 15 von 24 Tafeln nach Ishihara müssen fehlerfrei erkannt werden. Weiterführender Farbtest mit Anomaloskop( AQ), falls 1 Fehler auftritt. Wenn AQ außerhalb von 0.7 - 1,4 besteht keine Tauglichkeit für Kl. 1. Ein AQ soll immer bei Erstuntersuchung ermittelt werden, bei Wiederholungsuntersuchung, falls indiziert.